Drogen im Straßenverkehr

Die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffallen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch zu uns kommen immer mehr Klienten, die wegen Drogenkonsum im Straßenverkehr aufgefallen sind.

 

Gesetzt den Fall, dass Sie wegen Drogendelikt im Straßenverkehr aufgefallen sind, ist die Vorraussetzung für ein positives MPU-Gutachten, der Nachweis über den Drogenverzicht zu erbringen.

Cannabis und Fahreignung

Fahrten unter Cannabis (Haschisch, Mariuahana) stellen einen Sonderfall im Fahrerlaubnisrecht dar. Hier unterscheiden sich die Konsequenzen für den Führerschein danach, ob eine einmalige bzw. gelegentliche Einnahme von Cannabis oder ein regelmäßiger, gewohnheitsmäßigem Konsum vorlag.
Sollten Sie mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen sein, kann Ihre zuständige Verkehrsbehörde zunächst ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangen. Dieses Gutachten soll feststellen, ob Sie nach wie vor Cannabis konsumieren und wie stark der Konsum ist.


Bei der ärztlichen Untersuchung werden Sie nach Ihrem früheren und jetzigen Drogenkonsum befragt. Auch frühere Krankheiten werden erfasst. Dann wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind eine Blutuntersuchung und eine Urinanalyse auf Drogenrückstände (Drogenscreening) notwendig. In einigen Bundesländern ist ein zweites Drogenscreening nach einigen Wochen vorgeschrieben. Wenn alle Ergebnisse vorliegen, wird das ärztliche Gutachten erstellt.


Sollten neben dem Cannabiskonsum weitere Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Dies ist z.B. der Fall, wenn zusätzlich Alkohol in Ihrem Blut festgestellt wurde oder andere Auffälligkeiten bestehen (§ 14 Fahrerlaubnisverordnung).

In den Beurteilungskriterien zur MPU steht, dass die Untersuchung durch ein akkrediertes Labor nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke erfolgen muss.

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