Alkohol im Straßenverkehr - Trunkenheit am Steuer

Eine MPU bei Alkohol im Straßenverkehr kann bei einem Wert ab 1,6 Promille angeordnet werden oder wenn zum 2. Mal mit Alkohol im Blut Auto gefahren oder ein anderes Fahrzeug geführt wird.

Es ist dann nötig, sich intensiv mit dem Thema Alkohol auseinanderzusetzen. Es sollte klar sein, dass bei einer MPU wegen Alkohol der Mensch auf alle Fälle an sich arbeiten muss.

Es gibt verschiedene Kriterien, die für eine Neuerteilung eine wichtige Rolle spielen. Der Fahrzeughalter soll die Zeit ohne Führerschein sinnvoll nutzen und an einer MPU-Vorbereitung teilnehmen. Jeder der MPU Anbieter behauptet nicht umsonst, dass eine gute Vorbereitung auf die MPU drei bis zwölf Monate an Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bei Alkoholauffälligkeiten kann es prinzipiell ausreichen über einen bestimmten Zeitpunkt hinweg ihre Leberwerte überprüfen zu lassen. Hiermit wird dann ein kontrolliertes Trinkverhalten nachgewiesen. Ein vollständiger Verzicht kann aber durch die Leberwerte allein nicht nachgewiesen werden.
Abstinenz lässt sich bei Alkohol prinzipiell nur durch eine Haar- oder Urinanalyse nachweisen. 

Haaranalyse Alkohol

Bei der Alkohol Haaranalyse, wird nach dem Abbauprodunkt des Alkohols gesucht. Dieser Paramter heisst EtG, die Konzentration darf nicht höher als 7 pg/mg sein. Das Labor darf nur 3 cm (für 3 Monate rückwirkend) analysieren, auch wenn die Abnahme von längeren Haaren war.

Je nach Missbrauchsstufe müssen 6-15 Monate in Abständen von 3 Monaten (3 cm) an Abstinenz bewiesen werden.

Urinanalyse Alkohol

Bei einem Abstinenznachweis über ein Urinkontrollprogramm werden Sie über einen gewissen Zeitraum (abhängig von der geforderten Nachweisdauer) mehrmals zur Urinabgabe einbestellt.

 

Je nach Missbrauchsstufe müssen 6 - 12 Monate Abstinenz bewiesen werden.  Dazu schließen Sie eine Vereinbarung dieser Maßnahme ab.

 

  • Mit 4 Urinkontrollen wird eine Abstinenz von 6 Monaten belegt.
  • Mit 8 Urinkontrollen wird eine Abstinenz von 15 Monaten belegt.

 

Zur Urinkontrolle werden Sie unvorhersehbar 24 Stunden vor Urinabnahme einbestellt. Dies ist notwendig, da Fremdsubstanzen nur über einen begrenzten Zeitraum nachgewiesen werden können. Die Kontrolle erfolgt unter Aufsicht und mit Identitätskontrolle, um eine Manipulation zu vermeiden.

 

Dies sind einige der Bedingungen, durch die die amtliche Verwertbarkeit der Probe gewährleistet werden kann.
Zu dem jetzigen Zeitpunkt gilt für den Nachweis von EtG im Urin der folgende Grenzwert: EtG 100 ng/ml (= 0.1 mg/L)

In den Beurteilungskriterien zur MPU steht, dass die Untersuchung durch ein akkrediertes Labor nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke erfolgen muss.

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